Pecorino romano DOP
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Pecorino Romano DOP -500 gr.
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Pecorino Romano DOP - 1 kg.
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Pecorino Romano ist ein Käse, der auf eine lange Geschichte zurückblicken kann; tatsächlich war er bereits in den Kaiserpalästen der römsichen Antike geschätzt, wo er ein idealer Begleiter all der schmackhaften Gerichte war, die während den Festmählern serviert wurden. Außerdem wurde er dank seines Nährwerts und der praktischen Aufbewahrung als Basislebensmittel auf den Expeditionen der römischen Legionen verwendet. Pecorino Romano wird ausschließlich aus Milch von Schafen hergestellt, die auf natürlichen Weideplätzen in Latium, auf Sardinien und in der Provinz Grosseto aufgezogen wurden, und ist auf Grund seiner Vielseitigkeit und den Ernährungseigenschaften ein unverzichtbarer Bestandteil von Rezepten der regionalen und auch nationalen Küche geworden.
Verbrauch
Pecorino Romano kann nach nur fünf Monaten Reifezeit als Tafelkäse zu frischem Obst und Gemüse verzehrt werden. Nach achtmonatiger Reifedauer dagegen eignet er sich zum Reiben und damit als Würze für Gerichte der typisch römischen Küche wie Nudeln 'all'Amatriciana' [mit Speckwürfeln und Tomatensoße, A.d.Ü.] oder 'Spaghetti cacio e pepe' [mit Käse und Pfeffer, A.d.Ü.] und sogar zu Gerichten auf Fischbasis.
Merkmale
Typologie
Ausschließlich aus frischer Schafmilch hergestellter Käse
Beschreibung
Die Form ist zylindrisch mit flacher Ober- und Unterseite; das Gewicht schwankt zwischen 20 und 35 kg, der Durchmesser zwischen 25 und 35 cm. Die Käsemasse ist kompakt oder mit winziger Löcherung; angeschnitten ist die Farbe mehr oder weniger intensiv weiß bis strohgelb
Eigenschaften
Der Geschmack ist aromatisch und angenehm pikant, je nach Reifegrad; die Reifedauer beträgt für Tafelkäse 5 Monate, für Käse, der zum Reiben verwendet werden soll, mindestens 8 Monate
Produktionsgebiet
Das Produktionsgebiet für Pecorino Romano deckt sich mit dem gesamten Territorium der Regionen Latium und Sardinien sowie dem der Provinz Grosseto in der Toskana
Marktpräsenz
Das ganze Jahr über
Gesetzliche Hinweise
Europäische Registrierung durch EU-Verordnung Nr. 1107/96, erschienen im EU-Amtsblatt L148 vom 21. 06.96; in Italien mit Präsidialerlass Nr. 1269 vom 30. Oktober 1955 anerkannt und im it. Amtsblatt Nr. 295 vom 22. Dezember 1955 erschienen; Überwachungsauftrag durch Ministerialerlass vom 4. August 1995 erteilt